Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Zweck und Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der ISMAG-Gruppe gegenüber ihren Auftraggebern, sofern im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen.
Mit der Erteilung eines Auftrags anerkennt der Auftraggeber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISMAG-Gruppe. Die AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Offerten, Auftragsbestätigungen, Mandatsvereinbarungen sowie sonstiger Vertragsverhältnisse der ISMAG-Gruppe und haben Vorrang vor allfälligen Allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.
Die ISMAG-Gruppe behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ergänzen. Massgebend ist die jeweils aktuelle Fassung, welche auf www.ismag.swiss veröffentlicht wird. Die neue Fassung tritt mit ihrer Publikation auf der Internetseite der ISMAG-Gruppe in Kraft.
2. Gegenstand, Zustandekommen sowie Umfang und Ausführung des Auftrages
Massgebend für Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist der jeweils erteilte Auftrag beziehungsweise die entsprechende Offerte, Auftragsbestätigung oder Mandatsvereinbarung der ISMAG-Gruppe. Aufträge sind grundsätzlich schriftlich oder in anderer nachvollziehbarer Form zu vereinbaren.
Gegenstand des Vertrags sind die im Einzelfall vereinbarten und von der ISMAG-Gruppe zu erbringenden Beratungs-, Analyse-, Führungs-, Sicherheits-, Strategie- oder Managementleistungen, nicht jedoch die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer, rechtlicher oder sonstiger Ergebnisse oder Entwicklungen.
Die ISMAG-Gruppe erbringt insbesondere strategische Beratungsleistungen auf Geschäftsleitungs-, Verwaltungsrats- sowie C-Level-Ebene. Bereits vorbereitende Tätigkeiten wie Erstgespräche, Executive-Einschätzungen, Situations- und Risikoanalysen, Dokumentenprüfungen, Management- und Strategiegespräche, Präsentationen, Workshops oder schriftliche Stellungnahmen können Bestandteil kostenpflichtiger Beratungsleistungen sein.
Die ISMAG-Gruppe kann ungeachtet der Überlassung von Arbeitsergebnissen, Analysen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Strategievorschlägen keine Gewähr oder Garantie für den Eintritt bestimmter Entwicklungen, Entscheidungen, wirtschaftlicher Erfolge oder sonstiger Ergebnisse übernehmen.
Terminangaben und Projektplanungen gelten grundsätzlich als allgemeine Zielvorgaben, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindliche Zusicherungen vereinbart wurden.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs berechtigen die ISMAG-Gruppe zu einer angemessenen Anpassung des Honorars, der Termine sowie der Ressourcenplanung.
Die ISMAG-Gruppe ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Mitarbeiter, sachverständige externe Berater, Kooperationspartner, Unternehmen oder Institutionen beizuziehen oder einzelne Leistungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, sofern dies für die sachgerechte Ausführung des Auftrags zweckmässig erscheint.
3. Mitwirkung der Kunden (Mitwirkungspflichten)
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der ISMAG-Gruppe sämtliche für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Auskünfte rechtzeitig sowie vollständig, korrekt und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Vorgänge, Entwicklungen und Umstände, welche erst während der Leistungserbringung bekannt werden oder entstehen.
Der Auftraggeber informiert die ISMAG-Gruppe zudem unaufgefordert über bereits bestehende, frühere oder laufende Beratungs-, Prüfungs- oder Projektmandate, sofern diese im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen stehen oder für die Auftragserfüllung von Bedeutung sein können.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche tatsächlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen, welche der Zusammenarbeit oder dem Angebot zugrunde liegen, zutreffend und vollständig sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Entscheidungen, Freigaben und Zustimmungen rechtzeitig einzuholen beziehungsweise zu treffen. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen oder Zustimmungen der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrats, des Kaders, von Projektverantwortlichen oder weiterer interner und externer Stellen.
Der Auftraggeber beziehungsweise dessen Vertreter bleiben in jedem Fall selbst verantwortlich für:
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sämtliche Management- und Unternehmensentscheidungen
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die Auswahl geeigneter interner Ansprechpartner und Verantwortlicher
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die Beurteilung der Angemessenheit, Zweckmässigkeit und Umsetzung der erbrachten Leistungen
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die Einführung, Überwachung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, Prozesse und organisatorischer Massnahmen
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die Verwendung sowie Umsetzung von Empfehlungen, Analysen, Konzepten oder Arbeitsergebnissen der ISMAG-Gruppe
Sofern Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, stellt dieser der ISMAG-Gruppe die erforderliche Infrastruktur, Arbeitsmöglichkeiten sowie den notwendigen Zugang zu relevanten Informationen, Ansprechpartnern und Systemen unentgeltlich zur Verfügung und sorgt für angemessene organisatorische Rahmenbedingungen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-, Informations- oder Entscheidungspflichten nicht oder verspätet nach oder entstehen sonstige Umstände ausserhalb des Einflussbereiches der ISMAG-Gruppe, welche die Leistungserbringung erschweren, verzögern oder verhindern, verschieben sich vereinbarte Termine, Fristen, Meilensteine und Projektplanungen entsprechend.
Die ISMAG-Gruppe ist in solchen Fällen berechtigt, daraus entstehende Zusatzaufwände, Wartezeiten, Stehzeiten, Verschiebungen, Mehraufwendungen oder zusätzliche Leistungen nach effektivem Aufwand in Rechnung zu stellen.
4. Durchführung der Beratungsleistungen
Die ISMAG-Gruppe schuldet ausschliesslich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs-, Analyse-, Sicherheits-, Strategie-, Führungs- und Managementleistungen gemäss Auftrag, Offerte oder Mandatsvereinbarung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen oder sonstigen Erfolg.
Die Leistungen der ISMAG-Gruppe erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen, Angaben und Auskünfte. Die ISMAG-Gruppe ist berechtigt, diese als richtig, vollständig und aktuell zu betrachten, sofern keine offensichtlichen gegenteiligen Hinweise vorliegen. Eine Verpflichtung zur selbständigen Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtmässigkeit besteht nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die ISMAG-Gruppe erbringt ihre Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt, nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Rahmenbedingungen, Erkenntnisse und Informationen.
Empfehlungen, Einschätzungen, Analysen, Strategievorschläge, Risiko- oder Managementbeurteilungen stellen fachliche Beratungsleistungen dar und begründen keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich bestimmter Entscheidungen, Entwicklungen oder Ergebnisse.
Die ISMAG-Gruppe wird sich bemühen, den Wünschen des Auftraggebers hinsichtlich des Einsatzes bestimmter Ansprechpartner, Berater oder Mitarbeiter nach Möglichkeit zu entsprechen. Die ISMAG-Gruppe behält sich jedoch ausdrücklich vor, Mitarbeiter, Experten oder Projektverantwortliche nach eigenem Ermessen einzusetzen, auszutauschen oder neu zuzuordnen, sofern dies für die sachgerechte, zweckmässige oder effiziente Durchführung des Auftrags erforderlich erscheint.
Die ISMAG-Gruppe ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner, externe Spezialisten, sachkundige Dritte oder verbundene Unternehmen erbringen zu lassen, sofern dies der ordnungsgemässen Durchführung des Auftrags dient.
Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist die ISMAG-Gruppe berechtigt, Beratungsleistungen auch mittels elektronischer Kommunikationsmittel, Videokonferenzen oder digitaler Zusammenarbeit zu erbringen.
5. Informationsaustausch und Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche vertraulichen Informationen, Unterlagen, Daten, Erkenntnisse, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige nicht öffentlich bekannte Tatsachen, von denen sie im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren.
Als vertraulich gelten insbesondere Informationen über Organisationen, Strategien, Geschäftsprozesse, Sicherheitsstrukturen, Risiken, Projekte, Konzepte, Analysen, Managemententscheidungen, wirtschaftliche Verhältnisse, technische Abläufe sowie sämtliche fachlichen Methoden, Kenntnisse und Arbeitsergebnisse, sofern diese nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Mitarbeiter, beigezogene Spezialisten, Kooperationspartner oder Dritte ist zulässig, sofern dies zur ordnungsgemässen Durchführung des Auftrags erforderlich ist und die betreffenden Personen einer angemessenen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtung unterstehen.
Die ISMAG-Gruppe bleibt berechtigt, unter Wahrung der Vertraulichkeit gleichartige oder ähnliche Beratungsleistungen auch für andere Auftraggeber zu erbringen.
Die Parteien können sich zur Kommunikation elektronischer Kommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon, Videokonferenzsysteme, digitale Kollaborationsplattformen oder vergleichbarer technischer Systeme bedienen. Dabei ist den Parteien bekannt, dass elektronische Kommunikationsformen trotz angemessener technischer Sicherheitsmassnahmen Risiken wie Übermittlungsfehler, Datenverlust, Verzögerungen, Manipulationen, unberechtigte Zugriffe oder technische Störungen nicht vollständig ausschliessen können.
Jede Partei ist daher selbst dafür verantwortlich, angemessene organisatorische und technische Massnahmen zur sicheren Übermittlung, Entgegennahme und Verarbeitung von Informationen zu treffen.
Die ISMAG-Gruppe ist berechtigt, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangenden Informationen und personenbezogenen Daten elektronisch zu bearbeiten, zu speichern oder durch sorgfältig ausgewählte Dritte bearbeiten beziehungsweise hosten zu lassen, sofern dies für die Leistungserbringung, Administration, Datensicherung oder den Betrieb der IT-Infrastruktur erforderlich ist.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Die ISMAG-Gruppe trifft angemessene organisatorische und technische Massnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten.
6. Schutz-, Nutzungs- und Vertraulichkeitsrechte
Sämtliche Immaterialgüter-, Urheber-, Lizenz-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an sämtlichen von der ISMAG-Gruppe im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten oder verwendeten Unterlagen, Konzepten, Analysen, Präsentationen, Strategien, Stellungnahmen, Berichten, Gutachten, Modellen, Methoden, Dokumentationen, Arbeitsergebnissen sowie am dabei entwickelten oder eingesetzten Knowhow verbleiben ausschliesslich bei der ISMAG-Gruppe.
Dies gilt unabhängig davon, ob die entsprechenden Unterlagen, Inhalte oder Arbeitsergebnisse in schriftlicher, elektronischer, visueller, mündlicher oder sonstiger Form übermittelt oder präsentiert werden.
Der Auftraggeber erhält ausschliesslich ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und widerrufbares Nutzungsrecht zum eigenen internen Gebrauch im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks. Eine weitergehende Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der ISMAG-Gruppe.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der ISMAG-Gruppe ist es dem Auftraggeber insbesondere untersagt:
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Unterlagen, Analysen, Präsentationen, Stellungnahmen, Gutachten oder Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben
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Inhalte öffentlich zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen
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daraus zu zitieren oder gegenüber Dritten darauf Bezug zu nehmen
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Unterlagen oder Arbeitsergebnisse abzuändern, zu bearbeiten oder weiterzuentwickeln
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Unterlagen oder Konzepte für andere Projekte, Ausschreibungen oder Drittmandate zu verwenden
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Methoden, Modelle, Strukturen oder Knowhow der ISMAG-Gruppe selbst oder durch Dritte nachzubilden oder weiterzuverwenden
Dies gilt auch dann, wenn sich das wirtschaftliche, organisatorische oder rechtliche Umfeld seit der Erstellung der Unterlagen verändert hat oder die entsprechenden Einschätzungen, Analysen oder Beratungsleistungen zwischenzeitlich überholt sind.
Sämtliche von der ISMAG-Gruppe zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte bleiben geistiges Eigentum der ISMAG-Gruppe, unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich, markenrechtlich, lizenzrechtlich oder anderweitig geschützt sind.
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse streng vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden.
Die ISMAG-Gruppe, deren Mitarbeiter sowie beigezogene Kooperationspartner und Spezialisten verpflichten sich, über sämtliche Angelegenheiten, welche ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunfts- oder Offenlegungspflichten sowie ausdrücklich schriftlich vereinbarte Entbindungen von der Vertraulichkeitsverpflichtung.
Die ISMAG-Gruppe ist berechtigt, allgemeine Projekt- oder Branchenreferenzen zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder schützenswerten Interessen des Auftraggebers verletzt werden. Eine weitergehende Referenznennung erfolgt ausschliesslich nach vorgängiger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
7. Zustellungen
Mitteilungen, Erklärungen, Rechnungen, Mahnungen, Dokumente oder sonstige Zustellungen der ISMAG-Gruppe gelten als rechtsgültig erfolgt, wenn sie an die zuletzt vom Auftraggeber bekanntgegebene Post-, E-Mail- oder Geschäftsadresse übermittelt beziehungsweise versandt wurden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontakt-, Zustell- oder Rechnungsadresse der ISMAG-Gruppe unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber eine entsprechende Mitteilung, gelten Zustellungen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse dennoch als rechtswirksam erfolgt.
Elektronische Zustellungen, insbesondere per E-Mail oder über digitale Kommunikationsplattformen, gelten mit dem erfolgreichen Versand durch die ISMAG-Gruppe als erfolgt, sofern keine offensichtliche technische Unzustellbarkeit vorliegt.
Als Nachweis des Versandes gelten insbesondere Versandbestätigungen, elektronische Versandprotokolle, Kopien, Scans, Systemprotokolle oder Versandlisten der ISMAG-Gruppe.
8. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird auftragsspezifisch individuell vereinbart. Ist aus der Vereinbarung nichts anderes ersichtlich, so gelten die jeweils aktuellen Honorarsätze der ISMAG-Gruppe für strategische Beratungsleistungen auf Geschäftsleitungs-, Verwaltungsrats- und Unternehmensebene. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet.
Neben dem Honoraranspruch hat die ISMAG-Gruppe Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen, Barauslagen, Reisespesen sowie allfälliger Dritthonorare. Reisezeiten gelten grundsätzlich als Arbeitszeit. Bedient sich die ISMAG-Gruppe zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und die ISMAG-Gruppe von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.
Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen beruhen auf Erfahrungswerten sowie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und sind für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
Die ISMAG-Gruppe erbringt Beratungsleistungen insbesondere auf Geschäftsleitungs-, Verwaltungsrats- sowie C-Level-Ebene. Dies umfasst unter anderem strategische Erstanalysen, Situations- und Risikoanalysen, Einschätzungen von Ausgangslagen, Prüfungen von Dokumentationen, Konzepten und Organisationsstrukturen sowie vorbereitende Management-, Führungs- und Strategiegespräche.
Bereits die Durchführung solcher Vorabklärungen, Analysen, Beurteilungen, Prüfungen oder strategischen Einschätzungen kann einen erheblichen fachlichen und zeitlichen Aufwand verursachen und gilt – sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart – als kostenpflichtige Beratungsleistung.
Der aktuell gültige Stundenansatz für Beratungsleistungen auf Geschäftsleitungs-, Verwaltungsrats- und C-Level-Ebene beträgt bei der ISMAG-Gruppe CHF 480.– pro Stunde exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Dieser Stundenansatz gilt insbesondere für Leistungen der:
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ISMAG Integrated Swiss Management GmbH
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INTEGRALE SICHERHEIT SCHWEIZ GmbH
Verrechnet werden können insbesondere auch:
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Strategische Erstanalysen und Executive-Einschätzungen
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Prüfungen von Dokumentationen, Konzepten und Unterlagen
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Management-, Führungs- und Strategiegespräche
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Sitzungen und Besprechungen vor Ort
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Präsentationen, Workshops und Management-Reviews
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Videokonferenzen und digitale Besprechungen (z. B. Microsoft Teams, Zoom etc.)
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Vorbereitungs- und Nachbearbeitungsaufwände
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Protokolle, Stellungnahmen und schriftliche Einschätzungen
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Reisezeiten sowie Reisespesen
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Aufwendungen im Zusammenhang mit Abklärungen, Managementbeurteilungen und strategischen Handlungsempfehlungen
EXECUTIVE OFFERTEN, STRATEGISCHE VORANALYSEN UND C-LEVEL-AUSLEGEORDNUNGEN
Die ISMAG-Gruppe erstellt im Rahmen ihrer Tätigkeit auf Geschäftsleitungs-, Verwaltungsrats- und C-Level-Ebene teilweise vertiefte Offerten, Executive-Einschätzungen, strategische Auslegeordnungen, Voranalysen, Managementbeurteilungen sowie konzeptionelle Entscheidungsgrundlagen.
Solche Unterlagen gehen inhaltlich über klassische Standardofferten hinaus und können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
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Analyse von Unternehmensstrukturen, Managementsystemen und Organisationen
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Prüfung und Beurteilung von Dokumentationen, Konzepten und Führungsgrundlagen
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Situations-, Risiko- und Potenzialanalysen
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Strategische Einschätzungen und Handlungsempfehlungen
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Vorbereitung und Durchführung von Führungs-, Strategie- und Managementgesprächen
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Erstellung von Executive-Zusammenfassungen, Berichten, Präsentationen und Entscheidungsvorlagen
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Entwicklung von Vorgehensmodellen, Governance-, Führungs- oder Organisationsansätzen
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Vorbereitungs-, Analyse- und Konzeptionsarbeiten auf Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsebene
Die Erstellung solcher Executive-Offerten und strategischen Vorleistungen gilt – sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart – als kostenpflichtige Beratungsleistung.
Die Verrechnung erfolgt grundsätzlich nach effektivem Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundenansatz der ISMAG-Gruppe für Beratungsleistungen auf Geschäftsleitungs-, Verwaltungsrats- und C-Level-Ebene.
Alternativ kann die ISMAG-Gruppe für Executive-Offerten, Voranalysen, strategische Auslegeordnungen oder konzeptionelle Vorleistungen vorgängig definierte Aufwandpauschalen festlegen.
Die Höhe solcher Pauschalen richtet sich insbesondere nach:
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Komplexität und Umfang der Ausgangslage
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Umfang der analysierten Unterlagen und Informationen
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Anzahl Gespräche, Sitzungen oder Präsentationen
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Strategischer, organisatorischer und fachlicher Tiefe der Ausarbeitung
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Führungs- und Managementebene der Auftraggeberorganisation
Eine allfällige Anrechnung solcher Aufwandpauschalen an ein späteres Folge- oder Gesamtmandat kann individuell vereinbart werden.
Die ISMAG-Gruppe ist berechtigt, Executive-Offerten, Voranalysen oder konzeptionelle Vorleistungen erst nach schriftlicher Freigabe oder entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erstellen.
Weitere Honorarsätze, Projektpauschalen, Retainer-Modelle oder Spezialkonditionen können im Rahmen individueller Angebote oder Mandatsvereinbarungen separat festgelegt werden.
Die Verrechnung erfolgt grundsätzlich nach effektivem Zeitaufwand, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die ISMAG-Gruppe kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 20 Tagen auf das von der ISMAG-Gruppe angegebene Konto zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug fallen zusätzliche Mahngebühren von jeweils CHF 30.– nach 40 beziehungsweise 80 Tagen an. Bei Inkassomassnahmen wird zusätzlich eine Inkassogebühr von CHF 300.– erhoben. Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 5 %.
Für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus dem Auftragsverhältnis ist die ISMAG-Gruppe von der Schweigepflicht und vom Berufsgeheimnis befreit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Mehrere Auftraggeber haften der ISMAG-Gruppe gegenüber solidarisch.
Die Rechnungslegung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Nachhinein.
Allfällige Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber der ISMAG-Gruppe geltend gemacht werden. Unterbleibt eine fristgerechte Beanstandung, gilt die Rechnung als anerkannt.
Bei Zahlungsverzug ist die ISMAG-Gruppe berechtigt, laufende Leistungen vorläufig einzustellen sowie nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
9. Beanstandungen, Haftung und höhere Gewalt
Beanstandungen im Zusammenhang mit den Leistungen der ISMAG-Gruppe sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich geltend zu machen. Der ISMAG-Gruppe ist in angemessener Weise Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Die ISMAG-Gruppe schuldet eine fachgerechte Beratungsleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen, strategischen oder sonstigen Erfolg.
Die Haftung der ISMAG-Gruppe beschränkt sich – soweit gesetzlich zulässig – auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt ebenfalls für sämtliche Mitarbeitenden, beigezogenen Kooperationspartner, externen Berater, Experten, Subunternehmer sowie sonstige beigezogene Dritte.
Im Falle des Beizugs Dritter beschränkt sich die Haftung der ISMAG-Gruppe auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung dieser Dritten.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
Die ISMAG-Gruppe haftet insbesondere nicht für:
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unternehmerische oder strategische Entscheidungen des Auftraggebers
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Entscheidungen von Geschäftsleitungen, Verwaltungsräten oder Organen des Auftraggebers
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die Umsetzung oder Nichtumsetzung von Empfehlungen
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organisatorische, personelle oder wirtschaftliche Entwicklungen beim Auftraggeber
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Massnahmen oder Entscheidungen Dritter
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behördliche oder regulatorische Entscheide
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Veränderungen von Markt-, Wettbewerbs- oder Rahmenbedingungen
Die ISMAG-Gruppe haftet ausschliesslich für schriftlich freigegebene und definitiv übergebene Endergebnisse im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Für Zwischenstände, Entwürfe, Präsentationen, Workshops, Executive-Einschätzungen, Voranalysen, Besprechungen, Videokonferenzen, Protokolle, E-Mails, Telefongespräche oder sonstige laufende Kommunikation während der Projekt- oder Mandatsdauer wird jede Haftung ausgeschlossen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Angaben dürfen von der ISMAG-Gruppe grundsätzlich als richtig, vollständig und rechtmässig verwendet betrachtet werden, sofern keine offensichtlichen Unrichtigkeiten erkennbar sind. Eine Pflicht zur eigenständigen Prüfung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Haftung der ISMAG-Gruppe ist – soweit gesetzlich zulässig – pro Schadenfall auf die Höhe des effektiv für das betreffende Mandat bezahlten Honorars, maximal jedoch auf CHF 250’000.– beschränkt.
Falls nach Auffassung des Auftraggebers ein höheres Risiko besteht, kann auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers eine zusätzliche Haftpflichtversicherung geprüft oder abgeschlossen werden.
Der elektronische Daten- und Kommunikationsverkehr erfolgt über öffentliche und teilweise nicht speziell gesicherte Kommunikationsnetze. Trotz angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen kann die ISMAG-Gruppe keine Gewähr für Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit elektronischer Kommunikation übernehmen.
Die ISMAG-Gruppe haftet nicht für Schäden infolge:
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technischer Störungen oder Systemausfälle
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Cyberangriffen, Malware oder Hackerangriffen
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Datenverlusten oder Übermittlungsfehlern
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Ausfällen von Cloud-, Hosting-, IT- oder Telekommunikationsdiensten
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Eingriffen Dritter in Kommunikations- oder IT-Systeme
Die geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für eingesetzte Softwarelösungen, Cloud-Systeme, digitale Plattformen sowie EDV-Anwendungen.
Allfällige Schadenersatzansprüche sind innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren seit dem anspruchsbegründenden Ereignis. Danach gelten sämtliche Ansprüche als verwirkt.
Eine Haftung gegenüber anderen Personen oder Unternehmen als dem Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen oder Arbeitsergebnisse mit Zustimmung der ISMAG-Gruppe an Dritte weitergegeben, entsteht daraus keine Haftung gegenüber diesen Dritten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ISMAG-Gruppe gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, sofern diese Ansprüche nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der ISMAG-Gruppe zurückzuführen sind.
Bei höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Pandemien, Naturereignissen, Stromausfällen, Cybervorfällen, Krieg, Unruhen, Streiks oder sonstigen Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien ist die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit.
Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als zwölf Monate an, ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis schriftlich zu kündigen.
10. Beendigung des Auftrags
Der Auftrag endet durch:
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vollständige Erbringung der vereinbarten Leistungen,
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Ablauf der vereinbarten Vertrags- oder Mandatsdauer,
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schriftliche Kündigung,
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oder durch sonstige gesetzlich vorgesehene Beendigungsgründe.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Daueraufträge, Beratungsmandate, Retainer-Modelle sowie laufende Beratungs- und Business-Partner-Mandate von beiden Parteien schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Projektbezogene Einzelaufträge, abgeschlossene Projektphasen sowie separat definierte Teilprojekte gelten grundsätzlich als verbindlich beauftragt und können nach Projektstart nicht entschädigungslos storniert oder beendet werden.
Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber sämtliche bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen, angefallenen Aufwendungen, reservierten Kapazitäten, Drittleistungen sowie bereits entstandenen oder zugesagten Kosten vollständig zu vergüten.
Die Verrechnung erfolgt auf Basis:
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der vereinbarten Pauschalen,
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der definierten Projekt- oder Mandatswerte,
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oder – sofern keine Pauschale vereinbart wurde – nach effektivem Zeitaufwand gemäss den jeweils gültigen Honorarsätzen der ISMAG-Gruppe.
Bereits begonnene Arbeiten, Analysen, Executive-Einschätzungen, Vorabklärungen, Management-Reviews, Strategie- und Führungsworkshops, Businesspläne, Organisations- und Strukturkonzepte, Sicherheits-, Risiko- und Krisenmanagementkonzepte, Präsentationen, Dokumentationen, Offerten sowie vorbereitende Tätigkeiten gelten unabhängig von einer späteren Auftragserteilung oder Projektweiterführung als kostenpflichtige Beratungsleistungen der ISMAG-Gruppe.
Wird ein laufendes Mandat, Projekt oder Business-Partner-Auftrag durch den Auftraggeber vorzeitig beendet, sistiert oder nicht weitergeführt, bleibt der Anspruch der ISMAG-Gruppe auf Vergütung sämtlicher bis dahin erbrachter Leistungen, reservierter Ressourcen, vorbereitender Tätigkeiten sowie bereits eingeplanter Kapazitäten vollumfänglich bestehen.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn:
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Arbeitsergebnisse, Konzepte oder strategische Grundlagen weiterhin verwendet werden,
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Projekte intern weitergeführt werden,
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oder die Zusammenarbeit ohne formellen Abschluss endet.
Bei pauschal vereinbarten Business-Partner-, Transformations- oder Grossmandaten behält sich die ISMAG-Gruppe ausdrücklich vor, gewährte Spezialkonditionen, Rabatte, Business-Partner-Nachlässe oder Sonderkalkulationen rückwirkend anzupassen oder aufzuheben, sofern das Mandat vorzeitig beendet wird oder wesentliche vereinbarte Leistungen nicht mehr umgesetzt werden können.
Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit oder aus Gründen, welche die kündigende Partei zu vertreten hat, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei sämtliche daraus entstehenden Schäden, Aufwendungen und wirtschaftlichen Nachteile zu ersetzen.
Die ISMAG-Gruppe ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, insbesondere wenn:
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der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten verletzt,
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Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben,
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unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
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die Zusammenarbeit unzumutbar wird,
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gesetzliche, regulatorische oder berufsrechtliche Gründe einer Fortführung entgegenstehen,
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Interessenkonflikte oder Compliance-Risiken entstehen,
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oder die Fortführung des Mandats gegen geltende Gesetze, Berufsgrundsätze oder interne Compliance-Vorgaben verstossen würde.
Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung durch die ISMAG-Gruppe bleibt der Anspruch auf Vergütung sämtlicher bis dahin erbrachter Leistungen und entstandener Aufwendungen vollumfänglich bestehen.
Handelt es sich beim Auftraggeber um eine natürliche Person, wird das Vertragsverhältnis durch Tod, Verschollenerklärung oder Handlungsunfähigkeit nicht automatisch beendet. Rechte und Pflichten gehen – soweit gesetzlich zulässig – auf die Rechtsnachfolger über.
Im Falle eines Konkurses, Nachlassverfahrens, einer Insolvenz oder vergleichbarer Verfahren über den Auftraggeber ist die ISMAG-Gruppe berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Nach Vertragsbeendigung sind sämtliche offenen Rechnungen, Honorare, Auslagen und sonstigen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
Die Bestimmungen betreffend Vertraulichkeit, Haftung, Immaterialgüterrechte, Schutzrechte sowie offene Vergütungsansprüche gelten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
11. Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
Die ISMAG-Gruppe bewahrt die im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellten oder erhaltenen Unterlagen, Dokumentationen und Arbeitsergebnisse – vorbehaltlich längerer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – während einer Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf.
Die Aufbewahrung kann in physischer oder elektronischer Form erfolgen.
Originalunterlagen des Auftraggebers bleiben grundsätzlich im Eigentum des Auftraggebers und werden auf Verlangen herausgegeben, sofern dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
Die ISMAG-Gruppe ist berechtigt, Kopien oder elektronische Sicherungen der herausgegebenen Unterlagen und Arbeitsergebnisse zu Archivierungs-, Nachweis-, Dokumentations- und Qualitätssicherungszwecken zurückzubehalten.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von internen Arbeitspapieren, Entwürfen, Notizen, Berechnungen, internen Analysen, Vorversionen, E-Mail-Korrespondenzen, methodischen Grundlagen, Kalkulationen, Systematiken, Konzeptskizzen oder internen Dokumentationen der ISMAG-Gruppe besteht nicht.
Die Herausgabe von Unterlagen und Arbeitsergebnissen kann von der vollständigen Begleichung sämtlicher offener Honorare, Auslagen und Forderungen der ISMAG-Gruppe abhängig gemacht werden.
Die Verpflichtung zur Aufbewahrung erlischt vor Ablauf der genannten Frist, wenn die ISMAG-Gruppe den Auftraggeber schriftlich zur Übernahme der Unterlagen aufgefordert hat und der Auftraggeber die Unterlagen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Aufforderung übernimmt.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die ISMAG-Gruppe berechtigt, die Unterlagen datenschutzkonform zu vernichten oder zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der ISMAG-Gruppe unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Dies gilt insbesondere auch für internationale Mandate, grenzüberschreitende Beratungsleistungen, Business-Partner-Mandate sowie Projekte mit ausländischen Unternehmen, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder internationalen Geschäftstätigkeiten.
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der jeweils mandatierten Gesellschaft der ISMAG-Gruppe in der Schweiz.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschliesslich Streitigkeiten betreffend dessen Zustandekommen, Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung, ist Winterthur (Kanton Zürich), Schweiz.
Die ISMAG-Gruppe ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber alternativ auch:
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an dessen Sitz oder Wohnsitz,
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am Ort einer Niederlassung,
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am Ort der Leistungserbringung,
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oder vor jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht oder Behörde geltend zu machen.
Der Auftraggeber verzichtet – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich auf die Einrede der Unzuständigkeit ausländischer Gerichte sowie auf die Anwendung ausländischen Rechts.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
13. Schlussbestimmungen
Die ISMAG-Gruppe ist berechtigt, den Auftraggeber sowie das beauftragte Projekt oder Mandat als Referenz zu nennen und in angemessenem Umfang in Referenzlisten, Präsentationen, Angebotsunterlagen, Unternehmensdarstellungen oder im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu erwähnen.
Dies umfasst insbesondere:
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den Unternehmensnamen,
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Logos und Unternehmenskennzeichen,
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eine allgemeine Beschreibung des Projekts oder Mandats,
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sowie die Zuordnung zur jeweiligen Branche oder zum Tätigkeitsbereich.
Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie sensible Inhalte werden dabei nicht offengelegt.
Der Auftraggeber kann einer Referenznennung aus berechtigten Interessen schriftlich widersprechen. In diesem Fall wird die ISMAG-Gruppe die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen.
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, der ISMAG-Gruppe nach vorgängiger Abstimmung in angemessenem Umfang als Referenzkunde zur Verfügung zu stehen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen oder Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der ISMAG-Gruppe ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Die ISMAG-Gruppe ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis innerhalb der ISMAG-Gruppe sowie auf verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Schwesterunternehmen oder beigezogene Kooperationspartner zu übertragen oder durch diese ausführen zu lassen.
Die ISMAG-Gruppe verwendet moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sowie elektronische Systeme zur Kommunikation, Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Projektabwicklung.
Trotz angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass elektronische Kommunikation – insbesondere E-Mails – verspätet, unvollständig, fehlerhaft oder gar nicht zugestellt wird oder durch technische Störungen, Spam-Filter, Cyberangriffe oder Eingriffe Dritter beeinträchtigt wird.
Die ISMAG-Gruppe übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass elektronische Nachrichten jederzeit korrekt, vollständig und fristgerecht zugestellt oder empfangen werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISMAG-Gruppe ist auf www.ismag.swiss veröffentlicht.

